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Nichteinwanderungsvisa

Visumantrags-/Bearbeitungsgebühr

Alle Antragsteller, ungeachtet welchen Alters, müssen die Visumantragsgebühr entrichten. Davon ausgenommen sind Diplomaten, unabhängig von der Visumkategorie, sowie offizielle Beamte/Vertreter eines Landes, welche Visas für offizielle Dienstreisen beantragen. Die Zahlung der Antragsgebühr kann nicht rückerstattet werden, unabhängig von der Entscheidung, ob der Visumantrag genehmigt oder abgelehnt wird. Selbst wenn niemals tatsächlich ein Visumantrag eingereicht wird, kann die Zahlung nicht rückerstattet werden. Sollten weitere Gebühren im Zusammenhang mit der Visumausstellung anfallen, müssen diese nach der Genehmigung des Antrages direkt am US-Konsulat bezahlt werden.

Bitte zahlen Sie die Visumbearbeitungsgebühr bei einer beliebigen Bank oder einem Postamt in Österreich oder via Internet-Banking zu Gunsten

Bank Austria
Bankleitzahl 12000
Kontonummer 0327 06699 01
Name des Empfängers: USDO (Symbol 8769)
IBAN Code: AT29 1200 0032 7066 9901
BIC: BKAUATWW

Bitte bringen Sie den abgestempelten Bankbeleg oder den Ausdruck der Internetüberweisung als Nachweis der Zahlung der Gebühr mit. Wenn Sie - mindestens 2 Werktage vor dem Visumantragstellungstermin - die Bezahlung der Visumgebühr über Ihr Bankkonto laufen lassen, ist auch der entsprechende Kontoauszug, aus welchem die tatsächliche Überweisung hervorgeht, mitzubringen.

Für die Beantragung am oder nach dem 13. April 2012 hat das US-Aussenministerium (U.S. Department of State) neue Visumantragsgebühren festgelegt:

Die Antragsgebühr für die Visumkategorien B-1/B-2 (temporäre Geschäfts- und Besuchsreisen), J (Austauschprogrammteilnehmer und Au Pairs), F (Studenten), M (nichtakademische Studenten), I (Journalisten) and C-1/D (Transit and Crew-Mitglieder) beträgt € 128 (der entsprechend festgesetzte Gegenwert von $ 160).

Die Antragsgebühr für alle temporären, auf einer Arbeitsgenehmigung basierenden Arbeitsvisa (Visumkategorien H, L, O, P, Q und R) beträgt € 152 (der entsprechend festgesetzte Gegenwert von $ 190).

Die Antragsgebühr für K Visa (Verlobtenvisa) beträgt € 192 (der entsprechend festgesetzte Gegenwert von $ 240). Die Antragsgebühr für E-1 (Handelstreibende) und E-2 (Investoren), sowie für E-3 (australisches Fachpersonal) Visa beträgt € 216 (der entsprechend festgesetzte Gegenwert von $ 270).

Wichtige Mitteilung: Bei jenen Visumantragsgebühren, welche erhöht werden, wird der Einzahlungsbeleg noch weitere 90 Tage (bis zum 12. Juli 2012) zur Visumantragstellung akzeptiert, wenn die Einzahlung vor dem Stichtag (13. April 2012) stattgefunden hat. Bei Visumantragsgebühren, welche gesenkt werden, gibt es keine Möglichkeit einer Refundierung, ungeachtet ob die höhere Antragsgebühr schon vor oder erst nach dem Stichtag eingezahlt wurde. In jedem Fall sind die Zahlungsbelege für ein Jahr vom Datum der Einzahlung gültig.

Wichtiger Hinweis

  • Bitte bringen Sie den abgestempelten Bankbeleg oder den Ausdruck der Internetüberweisung als Nachweis der Zahlung der Gebühr mit. Wenn Sie - mindestens 2 Werktage vor dem Visumantragstellungstermin - die Bezahlung der Visumgebühr über Ihr Bankkonto laufen lassen, ist auch der entsprechende Kontoauszug, aus welchem die tatsächliche Überweisung hervorgeht, mitzubringen.